Schwarze Liste unseriöser Gewinnspiel-Anbieter

Die Rechtslage ist klar: Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Aktenzeichen C-428/11) verbietet es, Gewinnversprechen zu machen, die nicht einzuhalten sind. Auch kostenpflichtige Antworten sind verboten. Laut den Richtern darf der Gewinn, wenn er angenommen wird, nicht zugleich mit Kosten versehen sein. Es dürfen keine Portokosten oder Telefongebühren berechnet werden und die Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung sollte im Vorfeld ebenfalls nicht Voraussetzung für den Erhalt des Gewinns sein.

Rechtliche Instrumente gegen unseriöse Gewinnspielbetreiber gibt es genug , allerdings ist es oft schwierig, herauszufinden, wer sich für die windigen Angebote verantwortlich zeichnet. Bei vermeintlichen Gewinnen solltest du also immer skeptisch sein und etwa die Adresse und das Impressum des Unternehmens überprüfen. Handelt es sich nur um ein Postfach, kannst du die Gewinnbenachrichtigung getrost in den Papierkorb werfen.

Das sind die Schwarzen Schafe: Die Liste unseriöser Gewinnspielanbieter

Unser Tipp für regelmäßige Gewinnspieler: Wenn du an einem Gewinnspiel teilnehmen möchtest oder eine Gewinnbenachrichtigung erhalten hast, solltest du zuerst einen Blick in die Liste der unseriösen Gewinnspiele werfen. Die wird auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Auf der Liste der Schwarzen Schafe steht genau, welche Firma seit wann mit dubiosen Gewinnspielen agiert und warum sie als unseriös eingestuft wird. Hier geht’s zur Liste der unseriösen Gewinnspiele:

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